Reiseinformation
Aufgrund der Covid-19 situation in der wir uns leider immer noch befinden, gelten Ausnahmebestimmungen für die Einreise nach Kroatien. Alle nötigen Informationen finden Sie auf der folgenden Seite:
Sollten Sie mit dem Auto anreisen sind folgende Dokumente notwendig:
– ein gültiger Führerschein (auch alte Führerscheine aus Deutschland sind in Kroatien gültig)
– Fahrzeugschein
– Internationale grüne Versicherungskarte
Alle Geschwindigkeitsbegrenzungen sind in Kroatien ausgeschildert und wir raten Ihnen sich an diese zu halten, denn Sie möchten sicherlich kein Brief nach Ihrem Aufenthalt in Kroatien erhalten.
Ebenso möchten wir Ihnen wärmstens empfehlen beim Parken immer darauf zu achten, ob eine Parkgebühr fällig ist (was zu 90 % der Fall ist, vor allem in der Hochsaison) denn auch hier könnten Sie nachträglich eine Strafe erhalten bei Nichtbezahlen der Parkgebühr.
Des Weiteren möchten wir Sie auf folgendes hinweisen:
In Kroatien sind die Sommertage sehr trocken und in den letzten Jahren ist es oft zu Bränden gekommen, darunter gab es leider auch schwerwiegende, aus diesem Grunde bitten wir Sie darauf zu achten ungewollte Brände zu vermeiden. Oft werden Autofahrer gesehen die ihre Zigarettenstumpel leichtfertig aus dem Fenster werfen, dies kann folgenschwere Auswirkungen haben. Geben Sie ebenso acht, wenn Sie im Garten grillen. Wir danken Ihnen im Voraus!
In Kroatien beträgt die Promillegrenze 0,5 und darf nicht überschritten werden, unter 25 Jahre beträgt sie 0,0.
Einreise mit Hund:
Damit Sie mit Ihrem besten Freund einreisen können, benötigen Sie einen internationalen Impfpass mit Tollwut Impfbescheinigung (mindestens 15 Tage und höchstens 6 Monate alt). Generell besteht in der Öffentlichkeit Anleinpflicht.
Ärztliche Versorgung in Kroatien:
Bei Notfällen, rufen Sie die 112 an!
Die ärztliche Versorgung entspricht den EU-Standards. Ein 24-Stündiger Notdienst wird in allen Krankenhäusern gewährleistet. Es reicht eine „Europäische Kranken-Versicherungskarte“, wir empfehlen jedoch eine Auslandskrankenversicherung oder Reisekrankenversicherung abzuschließen, da in einigen Fällen mit Selbstbeteiligung zu rechnen ist.
Sollten Sie eine Apotheke benötigen, so finden Sie diese anhand eines grünen leuchtenden Kreuzes (Apotheke = Ljekarna).
Sicherheitshinweise
Obwohl bereits über 20 Jahre seit dem Balkankriegsende vergangen sind, besteht in einigen Teilen Kroatiens leider immer noch eine Minengefahr.
Betroffene Gebiete:
– Ostslawonien
– Westslawonien
– im westlichen und südwestlichen Grenzgebiet zu Bosnien und Herzegowina (südlich von Sisak und Karlovac, östlich von Ogulin, Otocac, Gospic, am östlichen Stadtrand von Zadar und im Hinterland der Küste zwischen Senj und Split sowie in den Bergen südöstlich von Dubrovnik)
Alle betroffenen Gebiete sind mit Schildern gekennzeichnet, dennoch wird empfohlen, dass Sie, sollten Sie sich in diesen Gebieten aufhalten, die Straßen und Wege nicht zu verlassen, meiden Sie vor allem die Feldwege in diesen Gebieten.
Informationen zu Minen in Kroatien!